Vogelgrippe im Landkreis Northeim nachgewiesen
Die Vogelgrippe hat den Landkreis Northeim erreicht. Was bedeutet das für die Wasservögel in den Leinepoldern und für Spaziergänger in dem Gebiet?
Am 25. Dezember 2016 wurde das Vogelgrippe-Virus H5N8 bei verendeten Hühnern aus einem Hohnstedter Bestand nachgewiesen. Aus Sicherheitsgründen verhängte die Northeimer Kreisverwaltung kurz darauf die Stallpflicht für sämtliches Nutzgeflügel im Kreisgebiet. In diesem Zusammenhang sei anzumerken, dass sich der Ausbruch in der Region derzeit ausschließlich auf Nutztiere beschränkt.
Im betroffenen Kreis liegt mit den Leinepoldern jedoch eines der bedeutendsten Überwinterungsgebiete für zahllose Wasservögel im südlichen Niedersachsen. Experten wie der Biologe Peter H. Barthel, einer der führenden Ornithologen Deutschlands, behalten die Wasservögel genau im Blick. Bisher seien bei den intensiven Kontrollen keine krank wirkenden oder toten aufgefallen, so Barthel.
Die zum Schutz des Nutzgeflügels verhängte Stallpflicht ist tatsächlich auch eine Schutzmaßnahme für die Wildvögel, denn auf diese Weise wird die Wahrscheinlichkeit für einen Kontakt des infizierten Nutzgeflügels mit Wildvögeln reduziert, zumal es ohnehin nur wenige Berührungspunkte zwischen den wilden Enten, Gänsen und sonstigen Wasservögeln sowie dem Nutzgeflügel geben dürfte.
"Es besteht kein Grund, auf Spaziergänge rund um die Leinepolder zu verzichten", erklärt Thomas Spieker von Naturscouts Leinetal e.V. Wer sich an das generell sehr wichtige Wegegebot hält und auch seine Vierbeiner angeleint lässt, sollte nichts zu befürchten haben und sorgt gleichzeitig dafür, dass auch die Vögel nicht in unnötige Gefahr geraten. Jedwede Störung könnte die Tiere dazu veranlassen, aufzufliegen und sich möglicherweise sogar im Umland zu verteilen. Einerseits werden die Vögel durch dieses Aufschrecken unnötig geschwächt – Fliegen kostet viel Energie. Andererseits könnte so eine Virusinfektion theoretisch doch weitergetragen werden, falls es unter den aufgeschreckten Tieren infizierte Individuen gibt, worauf momentan jedoch nichts hindeutet.
Unabhängig von der Vogelgrippe kann es immer geschehen, dass Spaziergänger unterwegs auf einen verendeten Vogel treffen. Dabei ist wichtig zu wissen: „Nicht jeder tote Wasservogel bedeutet gleich einen Vogelgrippeausbruch“, beruhigt Spieker. „In einem Gebiet wie den Leinepoldern kommt es regelmäßig vor, dass der eine oder andere Vogel eines natürlichen Todes stirbt.“ Meist bemerken wir Menschen dies nicht einmal, weil Aasfresser wie Marder, Füchse und Waschbären die Kadaver für gewöhnlich sehr rasch verwerten.
Wer steckt eigentlich wen an?
In der allgemeinen Sichtweise auf die Vogelgrippe werden meist die Wildvögel als Quelle des Virus genannt. Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Gründen, die dagegen sprechen, dass der Infektionsweg immer in diese Richtung stattfindet, siehe auch der Hintergrundartikel der Redaktion naturgucker.de.
Einer der entscheidenden Aspekte, der gegen eine Übertragung der Viren von Wildvögeln auf Nutzgeflügel spricht, ist die Tatsache, dass es in der Vergangenheit wiederholt zu Ausbrüchen in Geflügelzuchtbetrieben gekommen ist, deren Tiere keinen Kontakt zu Wildvögeln hatten. Sehr viel wahrscheinlicher ist es, dass sich die Tiere bei infizierten Neuzugängen oder über verunreinigtes Futter angesteckt haben. Deshalb prangert der NABU beispielsweise die einseitige Ursachenforschung an und kritisiert, dass nach wie vor immer wieder Wildvögel als Infektionsquellen aufgeführt werden.
"Gerade bei geschlossenen Massentierhaltungen ist ein Vireneintrag über den weltweiten Geflügelhandel und seine Stoffströme wahrscheinlicher als eine Infizierung durch Kontakt mit erkrankten Wildvögeln", erklärt in diesem Zusammenhang NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller, siehe Stellungnahme des NABU. Miller geht davon aus, dass das aktuelle Virus seinen Weg nach Europa sehr wahrscheinlich aus der chinesischen Geflügelwirtschaft gefunden hat und mit Tiertransporten hierher gereist ist, siehe Pressemitteilung.
Was tun, wenn man einen verdächtigen Vogel findet?
Falls während eines Spaziergangs ein krank wirkender oder toter Wasservogel gefunden wird, sollte dieser aus Sicherheitsgründen nicht berührt werden. Lediglich mit Schutzhandschuhen sollte man die Tiere anfassen, wenn es unbedingt nötig ist. Sinnvoller ist es für die Finder, sie liegen zu lassen und die zuständige Behörde, in diesem Fall das Veterinäramt beim Landkreis Northeim, zu informieren.
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Gaby Schulemann-Maier
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